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Kollegiatstift ArtikelBuch-Tipp: Das Eutiner Kollegiatstift im Mittelalter 1309-1535 Um ausführliche Informationen zu dem Buch " Das Eutiner Kollegiatstift im Mittelalter 1309-1535" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zu dem entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet. Ein Kollegiatstift ist eine Gemeinschaft von Weltgeistlichen. Sie sind keine Mönche und gehören keinem Orden an, können daher das Stift auch jederzeit wieder frei verlassen. Auch behalten sie ihr Privateigentum. Meist versehen sie seelsorgerliche Dienste, sind beispielsweise Pfarrer in benachbarten Pfarrgemeinden. Andere sind mit speziellen kirchlichen Aufgaben, zu dem Beispiel als Theologieprofessoren, als Kirchenmusiker, oder Seelsorger für bestimmte Personengruppen betraut.
Traditionell bezeichnet man die Mitglieder eines Stiftes "Chorherren" oder "Kanoniker". Ihr Gemeinschaftsleben regeln sie durch "Statuten". Aus ihrer Mitte wählen sie den "Propst", der gemeinsame Sitzungen leitet und das Stift nach außen hin rechtsverbindlich vertritt.
Das Gemeinschaftsleben der Chorherren besteht vor allem in dem gemeinsamen Gebet. Sooft es ihnen möglich ist, kommen sie in der Stiftskirche zu dem "Chorgebet", zusammen. Regelmäßig treffen sie sich zu Besprechungen, den sogenannten "Kapitelsitzungen", auf denen alle Probleme und gemeinsamen Aktionen besprochen werden.
Da die Stiftsmitglieder keinem Orden angehören, haben sie auch kein spezielles Ordensgewand. Zu feierlichen Gottesdiensten tragen sie über der Priesterkleidung einen violetten, vorne zugeknöpften Schulterumhang ("Mozzetta"), darüber an einer Kette oder einem Band das Stiftsabzeichen.
Um Mitglied eines Stiftes zu werden, muss man mindestens die Weihe zu dem Diakon empfangen haben. Das Stiftskollegium kann den Aufnahmewerber dann (je nach den jeweiligen Stiftsstatuten) zu dem "Stiftsvicar", "Ehrenkanonikus", oder sonstigen Anwärter wählen. Nachdem der Kandidat die Priesterweihe empfangen hat und sich durch einige Zeit bewährt hat, kann er dem zuständigen Bischof zur vollen Mitgliedschaft vorgeschlagen werden, welcher ihn dann zu dem "Kanoniker" erbezeichnet.
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